Tipps für Bauherren vor und während der Planung:
…vor dem Planen
- geeignete, tragbare Finanzierung. Fördermittel einplanen
Jedes Haus benötigt ein stabiles, finanzielles Fundament. Die Größe des Vorhabens, die Qualität der Ausstattung
bilden bei realer Beurteilung eine verlässliche Grundlage. Die Einplanung von finanziellen Reserven ist
ratsam. Wichtig ist es auch, sich über staatliche Fördermittel, Darlehen und steuerliche Vergünstigungen zu
informieren. Diese können die Finanzierung erleichtern, bzw. begleiten. - wie entwickeln sich Familie und Karriere
die Entwicklung des persönlichen, familiären Umfeldes bedarf einer objektiven Einschätzung. Single, Ehepaare
bestimmen über die Größe des Hauses sowie den Zuschnitt der Räume.
Nicht nur ältere Bauherren sollten ihr Haus bereits barrierefrei planen. - ein konkretes Bild über das Vorhaben entwickeln
Vergleichbare Objekte in die Überlegungen einbeziehen. In Frage kommende Baustandorte, Baugrundstücke
auswählen. Architektonische Computerprogramme für die visuelle Betrachtung mit heranziehen. Gespräche mit
dem Architekten führen.
…konkrete Planung
- Grundrisse und Außenansichten entwerfen- Baurecht prüfen
Für die Planung der Grundrisse sind diverse Punkte zu beachten. Umfeld und Wohnräume sollten möglichst der
Sonnen zugewandt sein, um solare Wärmegewinne zu ermöglichen. Die Anordnung der Räume sollten mit den
solaren Prinzipien vereinbar sein und konstruktiv die Lage der kommunizierenden Leitungen begünstigen. Ebenso
wichtig wie die Innenraumgestaltung ist die Planung der Fassaden. Oft sind die Vorgaben durch kommunale Bebauungspläne
zu beachten, die die Farbe und Dacheindeckung betreffen können. Ein weiteres Planungskriterium
ist die energetische Bewertung. In Zeiten einer kontinuierlichen, kostensteigernden Energieversorgung sind
diese Bewertungen äußerst wichtig für die mittel – und langfristige energetische Sicherstellung eines
wirtschaftlichen Standards. Dies kann nur durch eine zukunftsorientierte energiebewusste Planung erfolgen.
Verweis:
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes. In ihr werden
vom Verordnungsgeber auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz
(EnEG)[1] Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes
oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse
Betriebsgebäude.
Regenerative Energien
Als erneuerbare Energien (regenerative Energien) werden, im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern wie Öl,
Kohle und Gas, Energieformen bezeichnet, die nicht auf endliche Ressourcen zurückgreifen.
- Solarkraftwerke oder Solarthermische Anlagen: Nur mit viel Sonnenlicht zu gebrauchen; Regionen mit hoher
Sonnenscheindauer pro Jahr begünstigt. - Windkraftwerke: Nur in gewissen Regionen, z.B. Küste oder Hochebenen mit möglichst konstantem
ausreichendem Wind wirtschaftlich verwendbar; - Geothermische Kraftwerke: Nur in Gebieten, die verwertbare Temperaturen nahe unter der Erdeoberfläche
haben – Wasser-, Speicher- und Gezeitenkraftwerke: Nur an geeigneten Flüssen oder dem Meer zu gebrauchen. - Holzhackschnitzel oder Pellets: Es wird nur soviel CO2 abgegeben, wie vorher gebunden wurde – Biogasanlagen:
Nachschub an organischem Material erforderlich. CO2 – Bilanz wie bei Holz Auf diese Energieformen sollte man
jetzt verstärkt zurückgreifen, da in naher Zukunft die fossilen Brennstoffe und andere nicht regenerativen
Ressourcen aufgebraucht sein werden.